Ohne Vorwarnung war es da! Seit dem 24. Februar 2016 tritt ein neues Gesetz in Kraft, welches Datenschutzverstöße im Netz besser verfolgen lässt und Verbraucher vor unseriösen Unternehmen schützt. Jedoch bedeutet dies für Webseitenbetreiber ohne korrekte Datenschutzerklärung: diese kann man ab sofort abgemahnen! Das heißt Vorsicht ist geboten und am besten sollte jeder Webseitenbetreiber nochmal seine eigene Datenschutzerklärung genauestens überprüfen!
Worum geht es?
Mit diesem neuen Gesetz soll der Verbraucherschutz im Netz verbessert werden. Unseriösen Firmen wird so weniger Möglichkeiten geboten, ihre kriminellen Stricke zu ziehen. Ab sofort haben Verbraucherschutzverbände und Wettbewerbsverbände die Möglichkeit, Vergehen rund um den Bereich Datenschutz abzumahnen.
Das Gesetz heißt „Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ und gilt seit dem 24. Februar diesen Jahres 2016.
Wer ist betroffen?
Jeder Webseitenbetreiber kann nun mit Abmahnungen belangt werden, wenn er keine oder eine unvollständige Datenschutzerklärung auf seiner Webseite veröffentlicht. Es richtet sich auch gezielt an Privatpersonen, nicht nur Unternehmer oder Online-Shops.
Konnten Verstöße gegen das Datenschutzrecht nicht auch schon vorher abgemahnt werden?
Dies war bisher sehr umstritten. In letzter Zeit denken aber viele Gerichte anders darüber. Nun sind auch die Richter der Auffassung, dass Datenschutzverstöße – wie etwa eine fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung – wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden könne. Verbindlich gerichtlich entschieden war diese Frage aber bisher nicht.
Seit Ende Februar steht jetzt ausdrücklich im Gesetz, dass ein Datenschutzverstoß auch abgemahnt werden kann.
Wichtig ist deshalb:
Jeder Seitenbetreiber benötigt ab sofort eine korrekte und aktuelle Datenschutzerklärung.
Deshalb: überprüfen Sie Ihre Datenschutzerklärung noch einmal ganz genau, ob alles für Sie notwendige darin zu finden ist!
Wenn Sie noch Fragen dazu haben, sprechen Sie uns einfach an!